Versickerung

Die entwässerungstechnische Versickerung wird sowohl bei Neuplanungen als
auch in Bestandsgebieten zunehmend zur ortsnahen Entsorgung des von
versiegelten Flächen abfließenden Regenwassers eingesetzt. In vielen
Kommunen, aber auch in privaten Bereich  werden zur Zeit Konzepte zur
dezentralen Regenwasserentsorgung geplant und realisiert.
Das Bestreben des Gesetzgebers, diese Entwicklung zu forcieren, spiegelt sich
z.b. in der Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen wider.
Nach dem neu eingeführten Paragraphen 51 a LWG darf Niederschlagswasser,
welches von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, und
welches  ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vor Ort versickert,
verrieselt  oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden kann, nicht mehr
über ein  Mischsystem entsorgt werden.
Damit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, das Niederschlagswasser
auf dem eigenem Grundstück zu beseitigen. Die Benutzung der öffentlichen
Kanalisation (Anschlußpflicht für Niederschlagswasser) wird nicht mehr zwingend
verlangt.

Damit läßt sich eine Kostenersparnis bei den Grundstückentwässerungsgebühren
erzielen, die angesichts der noch zu erwartenden künftigen Kostensteigerung
auch nachträgliche Investitionen für Versickerungsanlagen lohnenswert erscheinen
lassen.

Eine Kombination von Regenwassernutzung und -versickerung kann weitere
Kostenvorteile bringen. Um die ordnungsgemäße Entsorgung des Regenwassers
und den Schutz des Grundwassers vor unzulässigen Verunreinigungen auf Dauer zu
gewährleisten, müssen Versickerungsanlagen regelmäßig kontrolliert und
unterhalten werden. Die einzelnen Verfahren der Regenwasserversickerung
unterscheiden sich deutlich voneinander.
Aus diesem Grund muß der Betrieb und die Wartung auf die Bauart und die
Funktionsweise des jeweiligen Verfahrens abgestimmt werden.

Leistung der Geotech

  • Versickerungsgutachten
  • Berechnung der Versickerungsanlage
  • Antragstellung bei den Behörden